AGB

§ 1 Allgemeines
1. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma meprospi -Hubert Spichal- liegen ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Spätestens bei Auftragsvergabe an meprospi -Hubert Spichal- (im nachfolgendem Verkäufer genannt) gelten diese Bedingungen als angenommen.

§ 2 Angebots- und Auftragsbestätigung
1. Soweit nicht anders vereinbart ist, bin ich 3 Wochen an die in meinem Angebot enthaltenen Preisen gebunden.
2. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Alle zum Angebot gehörenden Unterlagen, Modelle, Muster, Entwürfe und Zeichnungen verbleiben im Eigentum des Verkäufers.
3. Vom Käufer angeforderte Probedrucke oder sonstige Muster werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Auftragsbestätigungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung, sowie Bestätigung durch E-Mail über Internet durch den Verkäufer. Das gleiche gilt für Abänderungen oder Nebenabreden. Die Auftragsbestätigung kann durch Übergabe der Ware ersetzt werden.
5. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Ich nehme Bestellungen ausschließlich zu meinen Verkaufsbedingungen entgegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder von meinen Verkaufsbedingungen abweichende Vorschriften des Bestellers sind für mich nur dann verbindlich, wenn ich sie ausdrücklich schriftlich anerkenne.
6. Der Käufer ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Innerhalb dieser Frist kann der Verkäufer die Annahme ganz oder teilweise ablehnen. Erfolgt eine solche Ablehnung nicht, gilt die Auftragsbestätigung des Verkäufers.

§ 3 Lieferung und Leistung
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Lieferverzögerungen und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Auflagen etc.) hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Gleiches gilt, wenn diese Ereignisse bei Vorlieferanten des Verkäufers eintreten. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4. Der Käufer akzeptiert, dass es aufgrund der Besonderheiten in der Medien-, Textil-, sowie Folienbranche zu Farb-, Schnitt-, und Materialabweichungen kommen kann, welche nicht zu beanstanden sind. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15% sind bei Auftragsproduktion zulässig. Der Gesamtpreis ändert sich entsprechend.
5. Der Käufer ist verpflichtet Korrekturabzüge oder Andrucke innerhalb eines vom Verkäufer gesetzten Zeitraumes zu prüfen und, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, eine Druckreifeerklärung abzugeben.
6. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Sonnefeld (Coburg). Die Versandkosten trägt der Käufer. Die Lieferung erfolgt nach vollständigem Ausgleich der Rechnung des Verkäufers durch Überweisung seitens des Käufers, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Ware wird unversichert versandt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Mustersendungen sind nicht retournierbar. Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht des Käufers wegen verspäteter Lieferung und/oder Unmöglichkeit stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verkäufer seine Lieferungspflicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt. Bei höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere (Streik, Aussperrung, behördliche Auflagen etc.), auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei unverbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigt den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und Nebenkosten wie Fracht, Verpackung und Versicherung. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Ändern sich nach Vertragsabschluß Materialpreise der Vorlieferanten des Verkäufers, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis der Lieferung oder Leistung in dem Maße zu verändern, wie die betreffende Änderung der Materialpreise die Kosten der Lieferung beeinflusst.
3. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Verkäufers als Vorkasse, sofort ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Verkäufer berechtigt, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 17,75% p.a. zu berechnen. Der Verkäufer ist berechtigt bei Zahlungsverzug Mahngebühren bei der 1. Mahnung in Höhe von 5 Euro sowie bei der 2. Mahnung in Höhe von 10 Euro dem Käufer in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
4. Jegliche Zahlung erfolgt in bar, per Scheck oder Banküberweisung. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlung durch Scheck gilt die Zahlung mit der Gutschrift als erfolgt. Scheckzahlungen, die nicht eingelöst werden, müssen 48 Stunden nach Bekannt werden ausgeglichen sein. Danach werden sofort juristische Schritte eingeleitet.
5. Lieferungen und Leistungen sind im voraus fällig, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Gerät der Käufer mit Zahlungen oder Teilzahlungen länger als 5 Tage in Rückstand, so werden alle Forderungen des Verkäufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sofort fällig. Der Käufer ist ab diesen Zeitpunkt nicht mehr berechtigt, ihm eingeräumte Rabatte oder Skonti in Anspruch zu nehmen. Bei Aufträgen die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgewickelt sind, ist nach Wahl des Verkäufers dieser berechtigt, die endgültige Lieferung oder Leistung zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten, Vorauszahlung des gesamten Preises oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
6. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes.

§ 5 Gewährleistung
1. Für die von mir vertriebenen Druckmedien besonders für selbstklebende Folien, Etiketten und Transferprodukte gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller. Für etwaige Schäden, die durch die Verwendung der von mir vertriebenen Druckmedien entstehen, übernehme ich keine Haftung. Ich übernehme in keinem Fall eine Gewähr dafür, dass die bestellten Druckmedien sich für den vom Besteller vorgesehenen Verwendungszweck eignen und dass sie unter den beim Besteller oder seinem Abnehmer gegebenen Bedingungen verwendet oder verarbeitet werden können. Vielmehr ist es Sache des Bestellers, dies vor der Verwendung oder Verarbeitung auszuprobieren.
2. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Menge, Maß, Gewicht und Färbung zwischen der bestellten und gelieferten Ware oder Leistung bleiben vorbehalten.
3. Alle Angaben des Verkäufers über Eignung und Anwendung der Lieferung oder Leistung erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Alle technischen Hinweise des Verkäufers sind dabei einzuhalten
4. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so hat er die Ware sofort bei Ablieferung oder Erhalt zu untersuchen. Erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung oder Erhalt schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Bei verborgenen Mängeln hat die Rüge innerhalb von 4. Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels zu erfolgen. Die Rüge ist rechtzeitig erhoben, wenn sie nachweislich innerhalb der vorstehenden Fristen abgesandt wurde. Sofern der Käufer den ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten nicht innerhalb der oben genannten Fristen nachkommt, sind die Rechte auf Nachbesserung und aus Mängelgewährleistung ausgeschlossen. Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr. Die Haftung für verborgene Mängel ist in jedem Fall spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist ausgeschlossen.
5. Ist der Käufer Verbraucher in Sinne des § 13 BGB, hat er offensichtliche Mängel an der Ware innerhalb von einer Woche ab Erhalt gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen. Im Falle der schriftlichen Anzeige ist die Frist gewahrt, wenn die Anzeige nachweislich innerhalb der Frist abgesandt wurde. Verborgene Mängel hat der Käufer unter den Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe anzuzeigen, dass die Rügefrist mit dem Zeitpunkt der Erkennbarkeit des Mangels zu laufen beginnt. Die Haftung für verborgene Mängel ist in jedem Fall spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist ausgeschlossen.
6. Handelt es sich um bedruckte Ware, bei der eine Nachbesserung nicht möglich ist, ist nur eine Minderung zulässig.
7. Die beanstandete Ware muss dem Verkäufer nach der Mängelrüge mit sämtlichen zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, um eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Anzeige zu gewährleisten.
8. Die Rechte des Käufers beschränken sich auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung, wobei der Verkäufer im Falle des Mangels nach seiner Wahl berechtigt ist, zunächst nachzubessern oder nachzuliefern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelhaft, so kann der Käufer Minderung des Kaufpreises verlangen. Im Falle der Nachbesserung oder Nachlieferung ist die gesamte beanstandete Ware unverzüglich zurückzugeben. Die beliebige Verwendung beanstandeter Ware steht dem Verkäufer zu. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigen den Auftraggeber nicht, die gesamte Lieferung zu beanstanden.
9. Gewährleistungen gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Des Weiteren übernimmt er keine Haftung für die Mängel, die an seiner Leistung auftreten, weil die vom Käufer beigebrachte Ware nicht als Ursache für die Beeinträchtigung der Leistung des Verkäufers ausgeschlossen werden kann.
10. Der Käufer hat die beanstandete Ware zur Nachprüfung durch den Verkäufer unangetastet zu lassen.

§ 6 Rückgaberecht
Im Falle einer Bestellung über Internet, Telefon oder sonstigen Formen des § 312 d BGB ist der Käufer zur Rückgabe des Kaufgegenstandes innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware berechtigt. Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung bis zu einem Bruttowarenwert von 40,00 Euro selbst zu tragen. Den Zeitpunkt des Erhaltes der Ware hat der Käufer nachzuweisen. Dieses Recht gilt jedoch nicht für Kaufgegenstände die im Auftrage des Käufers nach dessen Wünschen durch den Verkäufers bedruckt, beklebt oder anders bearbeitet worden sind. Diese speziellen Anfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) behält der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware/Leistung.
2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung oder Verbindung meiner Ware/Leistung entstehenden Erzeugnisse, wobei ich als Hersteller gelte. Dies gilt auch für die durch mich bedruckten Textilien oder anderen Trägermaterialien. Der Käufer ist im Falle der Bearbeitung oder Veränderung der Ware/Leistung verpflichtet, sich zuvor von der Mangelfreiheit der Ware zu überzeugen. Nach Bearbeitung oder Veränderung der Ware/Leistung ist der Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises ausgeschlossen, da bearbeitete oder veränderte Ware/Leistung für mich nicht mehr verwendbar ist.
3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt zur Sicherheit an mich ab. 4. Zugriffe Dritter auf die mir gehörenden Waren und Forderungen sind mir vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

§ 8 Urheberrecht
1. An den durch den Verkäufer hergestellten Skizzen, Entwürfen, Originalen und dergleichen erwirbt und behält er das Urheberrecht, insbesondere das Vervielfältigungsrecht. Das gleiche gilt, wenn durch den Verkäufer, Skizzen, Entwürfe, Originale, Filme usw. des Käufers, durch deren Bearbeitung urheberrechtsfähige Erzeugnisse entstehen. Ein Nachdruck dieser Erzeugnisse ist ohne Genehmigung des Verkäufers auch dann nicht zulässig, wenn ein urheberrechtlicher Schutz nicht bestehen sollte.
2. Werden durch den Käufer Druckvorlagen zur Verfügung gestellt, besteht für den Verkäufer keine Verpflichtung nachzuprüfen, ob hieran fremde Urheberrechte oder anderweitige Rechte bestehen oder ob durch den Druck in die Rechte dritter Personen eingegriffen wird. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit den genannten Rechten dieser Personen erhoben werden, frei. Der Verkäufer trägt die Kosten und Auslagen meiner Rechtsverteidigung.

§ 9 Besonderheiten
1. Alle vom Verkäufer, im Zusammenhang mit Druckaufträgen, hergestellten Filme, Siebe, Klischees, Druckplatten, werden dem Käufer anteilig in Rechnung gestellt, verbleiben grundsätzlich im Eigentum des Verkäufers. Ein Pflicht zur Aufbewahrung dieser Materialien durch den Verkäufer besteht nicht.
2. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie bei Farbabweichungen zwischen Entwurf und entgültigem Druck durch die vom Verkäufer beauftragten Druckereien. Sollte der Käufer einen Andruck wünschen, wird dieser vom Verkäufer separat berechnet.
3. Für die Auftragsabwicklung erforderliche Daten werden gespeichert. Ein Pflicht zur Aufbewahrung durch den Verkäufer besteht nicht. Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Verkäufers Sonnefeld (Coburg). Der Verkäufer darf jedoch am Sitz des Käufers und vor sonst möglichen Gerichten klagen.
2. Für diese Bestimmungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Verkauf-, Liefer- und Zahlungsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


meprospi -Hubert Spichal- Sonnefeld im März 2005

* inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten